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Geerbte Immobilie verkaufen: Worauf Sie achten müssen

Erbschein, Erbengemeinschaft, Spekulationsfrist — die wichtigsten Punkte beim Verkauf einer geerbten Immobilie.

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist emotional wie organisatorisch anspruchsvoll. Bevor überhaupt ein Verkauf möglich ist, müssen die Erben im Grundbuch eingetragen sein — in der Regel über einen Erbschein oder ein notarielles Testament.

Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Miterben einig sein. Eine einzelne Person kann ihren Erbteil zwar verkaufen, das ist in der Praxis aber kaum sinnvoll. Üblich ist ein gemeinsamer Verkauf mit anschließender Verteilung des Erlöses gemäß Erbquote.

Steuerlich spielt die Spekulationsfrist eine Rolle: Hat der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre besessen, ist der Verkauf für die Erben einkommensteuerfrei. Selbstgenutzte Immobilien sind ebenfalls befreit.

Praktisch empfehlen wir: frühzeitig einen neutralen Marktwert ermitteln lassen, Unterlagen vollständig zusammentragen (oft im Nachlass schwer auffindbar) und eine klare Aufgabenverteilung in der Erbengemeinschaft festlegen.

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