Maklerprovision in Bayern: Wer zahlt was?
Seit Dezember 2020 wird die Maklerprovision in Bayern hälftig geteilt. Wir erklären die Regeln und rechnen Beispiele durch.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. In Bayern liegt die übliche Gesamtprovision bei 7,14 % inkl. MwSt. — je 3,57 % für Käufer und Verkäufer.
Die Regelung gilt nur, wenn der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer beauftragt wurde, was bei Doppeltätigkeit der Standardfall ist. Reine Verkäufer-Aufträge können theoretisch zu einer höheren Verkäuferquote führen, sind aber inzwischen die Ausnahme.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € entstehen damit insgesamt rund 28.560 € Maklerkosten — 14.280 € beim Verkäufer und 14.280 € beim Käufer. Festpreismodelle wie AlphaSimply machen diese Kosten planbar, unabhängig vom Kaufpreis.
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